In einem Verkehrswertwertgutachten wird der ermittelte Verkehrs- bzw. Marktwert eines Grundstücks oder einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag festgehalten.
Ein solches Gutachten wird in aller Regel beauftragt, wenn eine objektive und verlässliche Einschätzung des Wertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks benötigt wird.
Gründe für die Beauftragung zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind:
- Eigentümer: Vermögensübersicht, Verkaufspreisfindung
- Erben: Erbausainandersetzungen
- Käufer: Kaufpreisfindung, Finanzierung, Renditeprognosen
- Banken: Finanzierung, Zwangsversteigerung
Da allein das Verkehrswertgutachten gem. §194 Baugesetzbuch (BauGB) von Behörden, Gerichten und vielen Institutionen anerkannt wird, unterliegt dieses einem hohen Maß an Mindestanforderungen und Wertermittlungsrichtlinien.
Verkehrswertgutachten erstellt in unserem Büro Dipl.-Ing. Markus Fehrs, der sowohl Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Gutachter des Amtsgerichts Neumünster als auch Mitglied im Gutachterausschuß Neumünster ist.